ASCA – Anerkennung
ASCA - Anerkennung
ASCA anerkannte Therapeutin für die Methode 246 Hypnose.
Zahlt meine Krankenkasse die Hypnosetherapie?
Zurzeit wird bei den Krankenkassen in der Schweiz diskutiert, ob die Hypnosetherapie in die Grundversicherung aufgenommen werden soll. Bis jetzt ist dies noch nicht der Fall. Eine allfällige Rückerstattung hängt momentan davon ab, ob die Krankenkassen-Zusatzversicherung eine Partnerschaft mit der Stiftung ASCA hat.
Ich bin als Gesundheitspraktikerin für medizinische Hypnose auf der Liste der ASCA aufgeführt.
Informiere dich vorgängig bei deiner Krankenkasse, ob die ausgewählte Behandlungsmethode 246. Hypnose von deiner Zusatzversicherung übernommen wird und ob ich von deiner Krankenkasse als Gesundheitspraktikerin anerkannt werde. Lass dir eine mündliche Zusage auf jeden Fall auch schriftlich bestätigen.
Was ist die ASCA?
«Die schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin ASCA wurde am 21. April 1991 von Fachspezialisten der Krankenversicherungen und Gesundheitspraktiker gegründet. Sie ist eine unabhängige, neutrale Non-Profit-Organisation, welche unter Bundesaufsicht (EDI) steht. Die Stiftung ASCA fördert die Berufsethik unter der Berücksichtigung der Interessen einzelner Gesundheitspraktiker. Sie verfügt über eine fast 30-jährige Erfahrung im Dienstleistungsbereich der Naturheil- und Gesundheitspraktiker sowie Krankenversicherer und Patienten.»
Quelle: www.asca.ch
Partnerversicherungen
1 | GROUPE MUTUEL | |
1.1 | Avenir Krankenversicherung AG, www.groupemutuel.ch | |
1.2 | PHILOS Krankenversicherung AG, www.groupemutuel.ch | |
1.3 | Easy Sana Krankenversicherung AG, www.groupemutuel.ch | |
1.4 | Mutuel Krankenversicherung AG, www.groupemutuel.ch | |
1.5 | AMB Kranken – und Unfallversicherung | |
2 | AXA, www.axa.ch | |
3 | Krankenkasse WÄDENSWIL, www.kkwaedenswil.ch | |
4 | SWICA, www.swica.ch | |
5 | SANITAS (Sanitas & Wincare), www.sanitas.com | |
6 | CSS ASSURANCE SA, www.css.ch | |
7 | ASSURA, www.assura.ch | |
8 | VIVAO SYMPANY, MOVE SYMPANY, www.vivaoSympany.ch | |
9 | RHENUSANA, www.rhenusana.ch | |
10 | FKB – Die liechtensteinische Gesundheitskasse, www.fkb.li | |
11 | HELSANA, www.helsana.ch |
Wichtig Information:
Jeder Patient, jede Patientin muss sich bei der Krankenkasse vorgängig erkundigen, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von seiner/ihrer Zusatzversicherung übernommen wird, und ob der/die behandelnde GesundheitspraktikerIn von der Krankenkasse anerkannt ist (jeder Krankenversicherer vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss seinem Leistungskatalog).